Meine IG Metall

2023-03-23 16:36:38 By : Mr. Tina Xu

In der Regel stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten für das Arbeiten von Zuhause die IT-technischen Arbeitsmittel zur Verfügung. Wichtige Empfehlungen zur Einrichtung eines mobilen Bildschirmarbeitsplatzes gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der Informationsschrift „Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“ (PDF).

Danach kann durch das Verwenden eines Notebooks mit Tastatur und Touchpad die ergonomische Situation im Homeoffice bereits verbessert werden. Der Einsatz einer separaten Tastatur und Maus verbessert nochmals das ergonomische Arbeiten mit dem Notebook. Idealweiser verfügen Beschäftigte über eine separate Tastatur, Maus und Bildschirm. Mit einem geeigneten Schreibtisch, einem Büroarbeitsstuhl und einer ergonomischen Anordnung der Arbeitsmittel auf der Tischplatte kann eine gute Arbeitsplatzsituation im Homeoffice geschaffen werden.

Für die Gestaltung und Einrichtung eines mobilen Bildschirmarbeitsplatzes im Homeoffice orientiert sich die DGUV an der Informationsschrift „Mobiles Arbeiten in Hotels“. Danach werden die Arbeitsplätze je nach Arbeitsaufgabe und Dauer der Tätigkeit in die drei Kategorien „Minimal", „Funktional" und ,,Optimal" eingeteilt, die sich unter anderem anhand der Arbeitsfläche des Schreibtischs und des Arbeitsstuhls unterscheiden.

Die dort beschriebenen Rahmenbedingungen können auch beim Einrichten von mobilen Arbeitsplätzen im privaten beziehungsweise häuslichen Umfeld herangezogen werden. Dabei sind auch beliebige Kombinationen der verschiedenen ergonomischen Empfehlungen möglich. So ist ein Büroarbeitsstuhl vor einer minimalen Tischplatte sicher ergonomisch günstiger als nur der Esszimmerstuhl oder Besucherstuhl. Und auch eine große Tischplatte eines optimalen Schreibtisches ist ergonomisch günstiger als eine Tischplatte der Kategorie „Funktional“, selbst wenn der Tisch nicht höhenverstellbar ist.

Für sporadisches, nur vereinzelt auch arbeitstägliches Arbeiten empfiehlt die DGUV eine Mindestausstattung mit Möbeln entsprechend der Kategorie „Minimal“:

Eine Mindestausstattung mit Möbeln entsprechend der Kategorie „Funktional“ ist auch für ein mehrtägiges Arbeiten geeignet:

Arbeitsplätze, die nach der Kategorie „Optimal“ ausgestattet sind, sind als gut eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz anerkannt und somit, so die DGUV, auch uneingeschränkt als Telearbeitsplatz nutzbar.

Smartphones oder Tablets sind für die kurze Bearbeitung geeignet wie:

Notebook (ohne zusätzliche Tastatur, Maus, Bildschirm, Möbel):

für stundenweises Arbeiten, z. B. nach Außendiensttätigkeit oder Abschließen von Arbeitsaufträgen nach Verlassen des Büros geeignet, für beispielsweise folgenden Tätigkeiten:

Für beide zuvor genannten Ausstattungen gilt: Gelegentlich auf dem Sofa oder Gartenstuhl zu arbeiten ist durchaus in Ordnung – empfehlenswert ist jedoch die Nutzung eines festen Tisches (zum Beispiel ein Esszimmertisch) und eines geeigneten Stuhles (Besucher- oder Esszimmerstuhl).

Notebook mit einem, je nach Tätigkeit, ausreichend großen Display (mit mindestens 15 Zoll Bildschirmdiagonale), einer zusätzlichen Tastatur und Maus und wenn möglich einem zusätzlichen Bildschirm zur weiteren Verbesserung der ergonomischen Situation bei beispielsweise folgenden Tätigkeiten:

Eine Mindestausstattung mit Möbeln entsprechend der Kategorie „Minimal“ ist für sporadisches oder gelegentliches, auch mal arbeitstägliches Arbeiten im Homeoffice geeignet.

Eine Mindestausstattung mit Möbeln entsprechend der Kategorie „Funktional“ ist auch für ein mehrtägiges Arbeiten geeignet. Bei Verwendung nur eines Bildschirmgerätes, reduziertem Papieraufwand und Vorhandensein eines Bürodrehstuhls ist diese Ausstattung auch ein geeigneter Arbeitsplatz für Telearbeit (Minimalanforderung für einen Telearbeitsplatz, dabei ist eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 Quadratmeter am Arbeitsplatz vorzusehen).

Eine Mindestausstattung mit Möbeln entsprechend der Kategorie „Optimal“ ist ein gut eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz, und damit uneingeschränkt auch als Telearbeitsplatz nutzbar.

Ausreichendes Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen sind auch für das Arbeiten im Homeoffice anzustreben. Die künstliche Beleuchtung im Homeoffice sollte dem häuslichen Charakter des Raumes entsprechen.

Die Bildschirmgeräte sollten so aufgestellt werden, dass deren Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind. Der Arbeitsplatz soll ausreichend hell sein (500 Lux). Dies kann ergänzend zur häuslichen Beleuchtung zum Beispiel mit einer Stehleuchte oder einer Tischleuchte erreicht werden.

Um dem Bewegungsmangel entgegenzuwirken ist es wichtig, die eigentliche Bildschirmtätigkeit regelmäßig durch Haltungswechsel oder andere Tätigkeiten zu unterbrechen. Telefonate können beispielsweise im Stehen geführt werden. Dies gilt sowohl für die Tätigkeit im Büro als auch im Homeoffice.

Homeoffice-Verordnung: Das sind die neuen Regeln Fragen und Antworten: Mobiles Arbeiten – was muss ich dazu wissen? Homeoffice: So bleibt die Arbeit sicher und gesund Tipps für gute Sehbedingungen am Arbeitsplatz

Unfälle in der Freizeit oder im privaten Umfeld sind nicht nur Privatsache. Hat ein Dritter einen Unfall verursacht, der zur Arbeitsunfähigkeit führt, ist es wichtig, den Arbeitgeber zu informieren. Wir erklären, was Beschäftigte beachten müssen.

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